Korrespondenzadresse
Avenir Consulting AG
Stockerstrasse 12
8002 Zürich
Tel: +41 58 274 74 00
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsvorfälle der Gesellschaften der Avenir Group (nachfolgend Avenir), dies sind die Avenir Consulting AG, Avenir Services AG und Avenir Operations AG. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auftraggeberin und der Avenir.
Vertragsabschluss
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten der Avenir während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zustande. Aufträge können Avenir via E-Mail, Briefpost oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. Avenir kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.
Haftung
Avenir führt sämtliche Aufträge mit der grösstmöglichen Sorgfalt und der nötigen Qualität durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit übernimmt Avenir jedoch keine Haftung. Die Haftung von Avenir für Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen. Avenir übernimmt insbesondere auch keine Haftung für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die Avenir nicht zu vertreten hat. Avenir haftet insbesondere nicht für die Tauglichkeit der bei der Auftraggeberin installierten Drittsoftware und garantiert auch nicht die Funktionalität solcher Produkte innerhalb eines bestimmten IT-Systems oder in Kombination mit einer bestimmten Applikation. Weiter haftet Avenir nicht für Schäden, die (i) auf Fehlmanipulationen an der oder (ii) Angriffe auf die Hard- und Softwareumgebung zurückzuführen sind.
Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit
Avenir und die Auftraggeberin verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.
Avenir und die Auftraggeberin sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für Datenschutz und Datensicherheit. Avenir erhebt und bearbeitet Personendaten wie in ihrer Datenschutzerklärung beschrieben, gemäss allfälligen Zusatzvereinbarungen mit der Auftraggeberin und in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und anderen anwendbaren Gesetzen.
Avenir verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Gegenteilige Abmachungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber kann die anonymisierten Daten aus der Auftragsstudie für weitere Forschungsvorhaben verwenden. Er kann Dritten Nutzungsrechte an Daten einräumen. Avenir kann generelle Erkenntnisse aus Studien und Projekten weiterverwenden. Avenir sorgt dafür, dass Dritte aus der Verwendung des Know-hows nicht auf die Resultate der Studien oder vorherigen Projekten und die Identität des Auftraggebers schliessen können.
Aufbewahrungspflicht
Avenir ist verpflichtet, projektspezifische Unterlagen während zwei Jahren nach der Ablieferung des Untersuchungsberichtes aufzubewahren. Längere Fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Leistungen und Honorar
Wurde nichts Gegenteiliges vereinbart, ist Avenir zur Übertragung des Auftrages berechtigt. Dem Auftraggeber wird auf Verlangen die Identität der Subunternehmer bekannt gegeben.
Annullationsbedingungen
- Beratung: Beendet die Auftraggeberin ein Beratungsprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahingeleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.
- Befragung: Beendet die Auftraggeberin ein Befragungsprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahingeleistete Aufwendungen zuzüglich 20% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.
- Schulung: Bei Annullation später als 45 Tage vor dem Durchführungsdatum der Schulung werden 50% und später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der ganze Seminarpreis verrechnet. Bei fehlender Abmeldung wird der ganze Seminarpreis fällig.
- Assessment: Bei Annullation später als 14 Tage vor dem Durchführungsdatum des Einzel-Assessments werden 50% und später als 7 Tage vor Beginn der Durchführung wird der ganze Assessmentpreis verrechnet. Für Gruppen-Assessments gelten die gleichen Bedingungen wie für Beratungsprojekte.
Spesen und Drittkosten
Reisespesen nach effektivem Aufwand (Bahn 1. Kl. bzw. Auto CHF 0.85 pro km), Verpflegung/Übernachtung nach effektivem Aufwand. Kosten für Drittleistungen wie Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt.
Nutzung von Drittsoftware
Sofern Avenir den Auftrag mithilfe einer Softwareumgebung eines Dritten zu erbringen hat bzw. die Auftraggeberin die Leistungen von Avenir über eine solche nutzt, so erfolgt die Nutzung dieser Softwareumgebung nach den Lizenzbedingungen dieses Dritten. Ohne explizite gegenteilige Vereinbarung beschränkt sich die Leistung von Avenir darauf, die notwendigen Lizenzen zur vertragsgemässen Nutzung der Softwareumgebung zu erwerben. Avenir und die Auftraggeberin sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Lizenzbedingungen. Es obliegt der Auftraggeberin zu prüfen, ob die Softwareumgebung den Anforderungen des Kunden betreffend Kompatibilität, Datenschutz und Datensicherheit entspricht.
Allgemeines
Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.
Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Avenir und der Auftraggeberin entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, Dezember 2020